AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienpark Gehlberg

Stand: Januar 2020

Jan und Carolina Uittenbroek GbR, Zum Sportplatz 1, 98528 Suhl OT Gehlberg

– nachstehend „Ferienpark Gehlberg“ genannt –

1.     Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen (nachstehend „Ferienpark Gehlberg“ genannt) zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienpark Gehlberg.

1.2   Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Ferienpark Gehlberg und dem Gast individuell vereinbart wurden.

2.     Zustandekommen des Vertrages

2.1   Der Ferienpark Gehlberg aufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Ferienhaus buchung), der durch das Ferienpark Gehlberg angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Ferienhaus buchung.

Die Bestätigung der Ferienhaus buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, Internet oder per E-Mail kontakt©ferienparkgehlberg.de erfolgen.

2.2   Erfolgt die Ferienhausbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Ferienpark Gehlberg gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienpark Gehlberg Annahmevertrag, sofern das Ferienpark Gehlberg eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienhaus sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienparks Gehlberg.

3.     Preise und Leistungen

3.1   Ferienpark Gehlberg ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Ferienhaus nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für das Ferienhaus überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Park zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Park gegenüber Dritten.

3.3   Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4   Die Preise können von der Ferienpark Gehlberg geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienhaus, der Leistung der Ferienpark Gehlberg oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Ferienpark Gehlberg dem zustimmt.

3.5   Rechnungen der Ferienpark Gehlberg sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Ferienpark Gehlberg berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9 % über dem Basiszinssatz. Das Ferienpark Gehlberg bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Ferienpark Gehlberg eine Mahngebühr von 10 EUR erheben.

3.6   Das Ferienpark Gehlberg ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Ferienpark Gehlberg ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Ferienpark Gehlberg aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7   Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Ferienpark Gehlberg aufrechnen oder mindern.

4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1   Der Ferienpark Gehlberg räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

  • Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Ferienpark Gehlberg Anspruch auf angemessene Entschädigung.
  • Für Buchungen, die bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhalt der Urlauber für die Anzahlung in höhe von 20% keine Rückerstattung. Für Buchungen, die innerhalb von 30 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Urlauber keine Rückerstattung. (Um-)Buchungskosten, Stornokosten (wenn keine 20% Anzahlung erfolgt ist) und Reservierungskosten betragen jederzeit 50,00 Euro

Anzahlung

Innerhalb von 7 Tage nach der Buchung sollte der Anzahlung von 20 Prozent überweisen sein auf unser Konto. Der Restbetrag sollte mindestens 30 Tage für Anreise auf unser Konto überweisen sein.

Konto:

Sparkasse Arnstadt - Ilmenau

Inhaber: Jan und Carolina Uittenbroek GbR
IBAN: DE31 8405 1010 1010 1165 13 BIC: HELADEF1ILK

                

Tipp: Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung.

 

4.2   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Ferienhaus oder die gebuchten Leistungen, ohne dies der Ferienpark Gehlberg rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.3   Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Ferienpark Gehlberg dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Ferienpark Gehlberg keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Ferienpark Gehlberg. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

4.4 Angebot oder Rechnung basiert auf einem Festpreis für das komplette Haus. Sollten Sie unerwarteterweise nicht mit der kompletten Gruppe anreisen können, wird der Preis nicht angepasst. Wir können nur die Bettwäsche- und Kurtaxe pro Person berechnen und anpassen.

5.     Rücktritt der Ferienpark Gehlberg

5.1   Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist der Ferienpark Gehlberg ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Ferienhaus vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Ferienpark Gehlberg die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2   Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Ferienpark Gehlberg gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3   Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere von der Ferienpark Gehlberg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • der Ferienpark Gehlberg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Parkleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienpark Gehlberg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Ferienpark Gehlberg zuzurechnen ist;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
  • ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
  • der Ferienpark Gehlberg von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Ferienpark Gehlberg nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Ferienpark Gehlberg gefährdet erscheinen;
  • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4   Der Ferienpark Gehlberg hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

5.5   In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise

6.1   Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienhaus, es sei denn, der Ferienpark Gehlberg hat die Bereitstellung bestimmter Ferienhaus schriftlich bestätigt.

6.2   Gebuchte Ferienhäuser stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3   Gebuchte Ferienhäuser sind vom Gast bis spätestens 18.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Ferienpark Gehlberg das Recht, gebuchte Ferienhäuser nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Ferienpark Gehlberg steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4   Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienhäuser spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Ferienpark Gehlberg über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Ferienhaus den Tagespreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, der Ferienpark Gehlberg nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7.     Haftung

7.1   Der Ferienpark Gehlberg haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Ferienpark Gehlberg ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3   Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Ferienpark Gehlberg, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

7.4   Weckaufträge werden von der Ferienpark Gehlberg mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.5   Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Ferienpark Gehlberg übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Ferienpark Gehlberg ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

7.6   Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.     Nichtraucherhotel/Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall

In alle Ferienhäuser und Gemeinschaftsräume besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Ferienhaus oder Gemeinschaftsräume, beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 200,00-EUR. Kann ein Ferienhaus oder Gemeinschaftsraum  wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten, die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.

9.     Haustiere

Hunde sind auf Anfrage gegen eine einmalige Gebühr erlaubt. Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.

10.   Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Suhl OT Gehlberg, 22.01.2020                                    

Jan und Carolina Uittenbroek

Ferienpark Gehlberg

Zum Sportplatz 1
98528 Suhl OT Gehlberg